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Jagdwilderei

Im Stadtgebiet kam es in der Vergangenheit zur illegalen Tötungen von Wildtieren. Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt darauf hin, dass Wilderei in Deutschland unter Strafe steht. Täter müssen bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen (§ 292 StGB), in schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

 

Jagdwilderei liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wild nachstellt, es fängt oder erlegt bzw. sich oder einem Dritten zueignet.

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Veröffentlichung

Fr, 08. September 2023

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