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Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Sie wollen offene Stellen besetzen, aber nicht alleine nach passenden Personen suchen? Dafür bietet Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit seinen Vermittlungsservice.
Diesen können Sie auch online und somit vollständig elektronisch in Anspruch nehmen. Sie müssen lediglich auf dem Portal JOBBÖRSE online ein Stellenangebot erstellen und einen Auftrag zur Vermittlung erteilen. Hierzu ist eine Registrierung in der Jobbörse erforderlich. Durch die Registrierung haben Sie weitere Vorteile, beispielsweise können Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber kontaktieren.
Alternativ können Sie das Stellenangebot auch über das Online-Stellenmeldeformular an die zuständige Agentur für Arbeit übermitteln. Außerdem stehen entsprechende PDF-Dokumente zum Download bereit. Diese können Sie herunterladen, ausfüllen und an die zuständige Agentur für Arbeit senden. Dafür müssen Sie sich nicht in der Jobbörse registrieren.
Anschließend bekommen Sie eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner Ihres zuständigen Arbeitgeber-Service gestellt. Diese/Dieser stimmt binnen 48 Stunden das weitere Vorgehen der Bewerbersuche, die Vorauswahl der Bewerbervorschläge und die online Zusammenarbeit über die Jobbörse mit Ihnen ab.
Keine
Keine
Keine
Den Arbeitgeber-Service der zuständigen Agentur für Arbeit können Sie elektronisch, schriftlich oder telefonisch mit der Stellensuche beauftragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Vermittlungsauftrag über das Online-Stellenmeldeformular elektronisch zu erteilen:
Alternativ können Sie den Vermittlungsauftrag schriftlich erteilen:
Außerdem können Sie den Vermittlungsauftrag auch mündlich (persönlich/telefonisch) erteilen:
Nachdem Sie den Vermittlungsauftrag erteilt haben, meldet sich die persönliche Ansprechpartnerin oder der persönliche Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service bei Ihnen. Mit dieser Person vereinbaren Sie ein individuell passendes Vorgehen. unter anderem zur Veröffentlichung, Bewerbervorauswahl, Unterbreitung von Vorschlägen oder Zusammenarbeit über die JOBBÖRSE.
Binnen 48 Stunden nach Erteilung des Vermittlungsauftrages erhalten Sie eine erste Rückmeldung durch den Arbeitgeber-Service.
Keine
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zustaändig ist die Bundesagentur für Arbeit