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Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier erheblich sein können.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Premnitz:

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der
Aufnahme oder, wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
zugewachsen ist, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt
geworden ist, bei der Stadt Premnitz anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Hinweise (Besonderheiten)

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Onlinedienste

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