Anmeldung von Hunden

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Premnitz:

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der
Aufnahme oder, wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin
zugewachsen ist, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt
geworden ist, bei der Stadt Premnitz anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Zuständige Stelle

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)