- Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
- Nachweis einer mindestens 2-jährigen Vorbereitungszeit
Hinweis: Die 2-jährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.
Mindestens 6 Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzten assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu 3 Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.
Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens 1 Jahr lang angestellt waren:
- als Assistenz bei einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt,
- in Universitätszahnkliniken,
- in Zahnstationen eines Krankenhauses,
- im öffentlichen Gesundheitsdienst,
- bei der Bundeswehr oder
- in Zahnkliniken.
Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von 3 Wochen angerechnet werden.