Zahnarztregister
Volltext
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärztinnen und Zahnärzte erfassen. Das Register enthält Angaben über Ihre Person und Ihre berufliche Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt. Diese Angaben sind für Ihre Zulassung von Bedeutung.
Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie
- eine Zulassung beantragen wollen oder
- bei einer zugelassenen Zahnärztin oder einem Zahnarzt eine Anstellung anstreben.
Die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen Sie.