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Mit einem Bildungsgutschein sichert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter zu, dass sie Kosten einer beruflichen Weiterbildung sowie die hierfür notwendigen Fahrkosten übernimmt. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung.
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (so genannter Tagespendelbereich).
Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:
Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss
§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
§ 16Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. §§ 81 ff. SGBIII
keine
Gültigkeit: 1-3 Monate
Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger)