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Bildungsgutschein

Volltext

Mit einem Bildungsgutschein sichert Ihnen die Bundesagentur für Arbeit/das Jobcenter zu, dass sie Kosten einer beruflichen Weiterbildung sowie die hierfür notwendigen Fahrkosten übernimmt. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung.

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (so genannter Tagespendelbereich).

Der Bildungsgutschein weist unter anderem aus:

  • Bildungsziel
  • zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer
  • Qualifizierungsschwerpunkte
  • regionaler Geltungsbereich

Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss

Rechtsgrundlage(n)

§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

§ 16Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)  i. V. m. §§ 81 ff. SGBIII

Erforderliche Unterlagen

keine

Fristen

Gültigkeit: 1-3 Monate

Weiterführende Informationen

Im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit finden Sie umfangreiche Informationen.

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
 

Finanzielle Hilfen
 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

21.02.2019

Zuständige Stelle

Die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Partner vor Ort

bzw. Jobcenter (gemeinsame Einrichtung oder zugelassener kommunaler Träger)

Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Straße 104
90478Nürnberg
E-Mail