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Hundesteuer Festsetzung

Volltext

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Onlinedienste

Formulare

Zuständige Stelle(n)

Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Steuern

Adresse
Liebigstraße 42
14727 Premnitz

Zuständige Mitarbeiter

Frau Wegwerth
Telefon 03386 259-118



Frau Wulke
Telefon 03386 259-219