Hundesteuer Festsetzung
Volltext
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Steuern
Adresse
Liebigstraße 42
14727 Premnitz
Zuständige Mitarbeiter
Frau Wegwerth
03386 259-118Frau Wulke
03386 259-219