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Schöffenwahl 2023- Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit wieder Schöffen, d.h. ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht.

 

Auch die Stadt Premnitz sucht pflichtbewusste Einwohner, die sich für die neue Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 ein Ehrenamt als Schöffe am Amts- bzw. Landgericht oder als Jugendschöffe vorstellen können.

 

Gesucht werden in der Stadt Premnitz insgesamt 5 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Rathenow oder Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretung schlägt mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt ein Schöffenausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

 

Anforderungen:

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Premnitz wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. 

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- auch gesundheitliche Eignung.

 

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind nicht erforderlich.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, Lebenserfahrung und Menschlichkeit werden von ihm erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen sollte, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch Urteil.  Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können ohne besserwisserisch zu sein, sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne opportunistisch zu sein.

 

Schöffen müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

 

Kommunikations- und Dialogfähigkeit werden daher für das Schöffenamt vorausgesetzt.

 

Letzter Termin für Bewerbungen ist der 14.03.2023.

 

Bewerbungsformulare können hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen, Frau Neubert unter 03386 / 259-130 und für allgemeine Informationen die Internetseite www.schoeffenwahl.de  zur Verfügung.

Weitere Informationen

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