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Das vierte Bevölkerungsschutzgesetz wurde am 22. April 2021 verkündet und tritt im Wesentlichen am 23. April 2021 in Kraft. Mit dem Gesetz werden bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Virus-Krankheit bestimmt. Die neuen Regelungen gelten ohne Weiteres auch im Landkreis Havelland, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Bereits ab Montag, den 26. April 2021 kann es wegen mehrtägigen Überschreitens einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 zu Schließungen von Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung kommen. Dann sind Notbetreuungen anzubieten. Derzeit liegt die Sieben-Tage Inzidenz im Landkreis bei 131. |
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