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Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Junges Stadtquartier"

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan "Junges Stadtquartier" gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz hat am 11.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan "Junges Stadtquartier" und die Begründung gebilligt (Beschluss-Nr. 80-08/21) sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (2. Beteiligung) beschlossen.


Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedernutzung der größtenteils brachliegenden, ehemals mit Wohnblöcken bebauten Flächen für ein neues Wohngebiet.


Das etwa 4,8 ha große Plangebiet liegt nördlich der Bergstraße, westlich und östlich der Bunsenstraße. Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. (siehe Anlage)


Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird daher abgesehen.


Der Entwurf zum Bebauungsplan mit der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021 zu folgenden Zeiten:

 

Montag           8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag          8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Mittwoch        8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Donnerstag     8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag             8.00 Uhr - 12.00 Uhr


im Fachbereich III der Stadt Premnitz, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Zusätzliche Termine zur Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 03386 / 259120 vereinbart werden. Die Unterlagen stehen darüber hinaus im Internet unter https://www.premnitz.de/bekanntmachungen/index.php für die Einsichtnahme zur Verfügung.


Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.


Der Öffentlichkeit wird außerdem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes beim Fachbereich III der Stadt Premnitz oder per E-Mail ( ) unter Angabe des Namens des Bauleitplans schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).