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Änderungen der Eindämmungsverordnung sind mit dem heutigen Tag in Kraft getreten

Das Wichtigste, ab heute haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste in Bus, Bahnen und Taxen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

Ab dem 04.Mai können die Friseurbetriebe wieder öffnen. Sowohl die Friseurin und der Friseur und die Kundschaft haben bei der Erbringung der Dienstleistung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Ab dem 04. Mai 2020 können Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen stattfinden. Die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden.

 

Ab diesem Zeitpunkt sind dann auch nicht-religiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis gestattet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nase-bedeckungen.html

oder dem Bürgertelefon des Landes unter der Rufnummer 0331 866-5050 montags bis freitags von 9.00 bis 19.00 Uhr erreichbar (www.corona.brandenburg.de).

 

Die aktuelle Eindämmungsverordnung sowie die Änderungen sind auch durch das Gesundheitsamt des Landkreises zusammengetragen worden (www.havelland.de/coronavirus).

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 27. April 2020

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