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Allgemeinverfügungen zu Kitaeinrichtungen und Schulen

Das Land Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg. Schrittweise werden Beschränkungen aufgehoben. Die neue Eindämmungsverordnung gilt bis längstens 8. Mai. So wird sich in Premnitz die Gesamtschule unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln ab den 27. April schrittweise öffnen. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres können stattfinden. Auch Abiturprüfungen finden, wie angekündigt, ab den  20. April im Land Brandenburg statt.

 

Ab den 4. Mai werden Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet. Das betrifft:

  • die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
  • die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und
  • die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

 

An den Grundschulen soll die Jahrgangsstufe 6 ab den 4. Mai wieder unterrichtet werden, um Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 wird soll ab den 11. Mai wieder unterrichtet werden.

 

Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet. Zudem wird die sogenannte Ein-Eltern-Regelung auf alle Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur ausgeweitet. Die Ein-Eltern-Regelung bedeutet, dass nicht mehr beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten müssen. Es reicht aus, wenn dies nur für einen Elternteil zutrifft, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben. Voraussetzung bleibt aber, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht im häuslichen Umfeld organisieren können.

Auch Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.

 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises und die neusten Dokumente finden Sie im Downloadbereich.