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GEMA-Vergütungen entfallen

Die GEMA informiert darüber, dass für den Zeitraum, in dem Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-; Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer ruhen.

 

Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen.

 

Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres. Näheres entnehmen Sie bitte der GEMA – Website.

Unter https://www.gema.de/aktuelles/coronavirus/ finden Sie weitere Informationen, darunter auch zum Umgang mit Lizenzverträgen und zu Veranstaltungsabsagen sowie Hinweise zu automatischen Abbuchungen.

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