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keine Gäste bei Eheschließungen

Auf Weisung durch das Ministerium des Inneren und für Kommunales sind bis auf weiteres Gäste zu Eheschließungen nicht mehr zugelassen. Eine Ausnahme gilt für die  Kinder der Eheschließenden und die Trauzeugen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Veröffentlichung

Mi, 18. März 2020

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