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Hinweise an alle Veranstalter im Landkreis Havelland zur
Durchführung von Großveranstaltungen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona-Geschehens sehe ich mich auf der Grundlage des §28 IfSG veranlasst, auf zu beachtende
Maßgaben zur Entscheidungsfindung
für die Durchführung von Großveranstaltungen hinzuweisen:
Derzeit handelt es sich um dringende Empfehlungen, die je nach Entwicklung der Lage durch das Gesundheitsamt angeordnet werden können!
Diese Empfehlungen erfolgen auf der Grundlage und in Anlehnung an: "Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen" des Robert Koch-Institutes (siehe https://www.rki.de)
Dr. A. Müller
Amtsärztin