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Die Stadtverordnetenversammlung Prernnitz hat den Bebauungsplan Nr. 14 "Industriegebiet IV" am 09.06.2016 mit Beschluss Nr.: 116-09/16 in öffentlicher Sitzung als Satzung
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist der beigefügten Darstellung zu entnehmen.
Die Satzung wird bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum 30.06.2016 in Kraft.
Der Bebauungsplan (Planzeichnung) liegt mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung im Fachbereich III der Stadt Prernnitz, Gerhart-Hauptmann-Straße 3,14727 Prernnitz, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereit. Über seinen Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nur beachtlich sind,
wenn sie innerhalb von 1 Jahr (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch) seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch über das fristgerechte Geltendmachen etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieses Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
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