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Bekanntmachung
über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Premnitz für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rathenow und den Strafkammern des Landgerichts Potsdam -
1. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 22.03.2018 den Beschluss über die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rathenow und den Strafkammern des Landgerichts Potsdam gefasst.
Die Vorschlagliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
14.05.2018 bis 20.05.2018
zu jedermanns Einsicht im Bürgerservice des Rathauses der Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann Str. 3, 14727 Premnitz zu folgenden Zeiten aus:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann Straße 3 in 14727 Premnitz Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
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