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Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen, sowie Sportanlagen aus Brunnen, Zisternen und dem öffentlichen Trinkwassernetz wird bis zum 30. September 2025 in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr verboten. Die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen.
Dies gilt nicht für erlaubte Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
Die Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch oder baumschulisch genutzter Flächen aus dem Grundwasser bleibt in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr nur dann zulässig, wenn eine ausschließlich in den verbotsfreien Zeiten durchgeführte Beregnung nicht ausreichend ist und in der Folge nachweislich Schäden entstehen würden. Entsprechende Nachweise sind der Wasserbehörde im Vorfeld zur Anzeigebestätigung vorzulegen.
Mo, 14. Juli 2025
Die EEW Energy from Waste Premnitz GmbH informiert, dass sie den Austausch der EBS-Kräne im ...
Sa, 05. Juli 2025
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