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Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, können Sie den jeweiligen Fördergrundsätzen entnehmen.
Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Fördergrundsätzen und weiterführenden Informationen auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Für die Förderung eines Kulturprojektes bedarf es eines fristgerecht und vollständig eingereichten Antrags - schriftlich oder online.
Für allgemeine Kulturprojektförderungen des Landes Brandenburg sind die Anträge im Ministerium bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen.
Für genrespezifische Förderprogramme können abweichende Fristen gelten.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Adresse
Dortustr. 36
14467 Potsdam