Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
;Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
In der Bundes-Immissionsschutzverordnung ist gesetzlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen einen Messbericht vorlegen muss.
Wenn Ihr Unternehmen verpflichtet ist, einen Messbericht vorzulegen, müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen.
Sie können damit ein akkreditiertes Messinstitut oder eine sachverständige Person beauftragen.
Ihr Messbericht muss unter anderem folgende Daten beinhalten:
Landesamt für Umwelt (LfU),
Abteilung Technischer Umweltschutz 2
Reichen Sie Ihren Messbericht entsprechend der Vorgaben der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein:
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:
Postanschrift
Postfach:60 10 61
14410 Potsdam
Adresse
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
(OT Groß Glienicke)