Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aalfischerei abmelden

Volltext

  • Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
  • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
  • Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)