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Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden.
Eine Erstinformation zu Bodendenkmalen erhalten Sie über das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums. Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange des Eigentümers nicht entgegenstehen, erhalten Sie Akteneinsicht oder weitere Informationen.
Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht.
Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Gegebenenfalls ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Für Eigentümer des Denkmals: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum mit Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Informationen in anderer Weise zukommen lassen.
Keine
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Adresse
Wünsdorfer Platz 4
15806 Wünsdorf