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Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung

Volltext

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden. Ihnen soll mit entsprechender Unterstützung auch die Ausübung einer angemessenen Beschäftigung ermöglicht werden.

Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere Hilfe für:

  • die alltägliche Lebensführung (u.a. Haushaltsorganisation, Haushaltsführung /Budgetplanung/Finanzen, Medienkompetenz, Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung),
  • eine selbstbestimmte und zunehmend selbstverantwortliche Lebensführung
  • das Arbeiten
  • die Förderung von Kontakten zu anderen Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Eltern bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder

Hilfen zur Teilhabe an schulischer Bildung oder zur Beschäftigung bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören ebenso zum Unterstützungsangebot.

Die Hilfen sind  ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.


Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)