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Beantragung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher

Volltext

Der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, Sie können in diesem Beruf im Land Brandenburg nur dann ohne Einschränkungen arbeiten und die Berufsbezeichnung führen, wenn Ihnen die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher erteilt wurde. Die staatlich Anerkennung wird auf Antrag und bei Bestehen der geforderten Voraussetzungen erteilt.  

Neben den fachlichen Voraussetzungen, die mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs Sozialpädagogik an einer Fachschule für Sozialwesen im Land Brandenburg nachgewiesen werden, sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Im Rahmen der Antragstellung müssen ebenfalls die

  • Persönliche Eignung und
  • die gesundheitliche Eignung

nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)