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Abmeldung von Hunden

Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes

Erforderliche Unterlagen

Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.

Fachlich freigegeben durch

Gemeinde Zeuthen

Fachlich freigegeben am

25.01.2023

Zuständige Stelle

kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt

Onlinedienste

Zuständige Stelle(n)

Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Steuern

Liebigstraße 42
14727Premnitz
E-Mail