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Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Land Brandenburg:
Land Brandenburg:
genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage
positives Votum der Überwachungsbehörde
Land Brandenburg:
Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.
Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt
Land Brandenburg:
Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.
Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid
Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides
Land Brandenburg:
ca. 2 Wochen
Land Brandenburg:
keine
Land Brandenburg:
per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief
Land Brandenburg:
Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring