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Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.
Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Es gibt keine Frist.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)