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Erinnerungsstein

Volltext

Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.

Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Premnitz:

Der mit der Gestaltung des Grünzuges von der Havelpromenade bis zur Friedrich-Wolf-Straße angelegter Weg hat den Namen „Premnitzer Weg" erhalten. Auf diesem Gehweg erhalten. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, durch Erinnerungssteine ihre Verbundenheit mit der Stadt Premnitz zum Ausdruck zu bringen. Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zu unserer Stadt haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können. Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches
Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht. 


Die Erinnerungssteine haben ein Format von 215 mm x 104 mm x 30 mm und werden aus Naturstein (Granit) gefertigt.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Hinweise (Besonderheiten)

Zuständige Stelle(n)