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Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn Sie über ein kleines Einkommen verfügen und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können.
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag für Ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn
Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens 292,00 EUR monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Bedarf als Eltern, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen.
Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Als Einkommen wird angerechnet:
Seit dem 01.01.2020 können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100,00 EUR monatlich unter dem Bürgergeld-Anspruch bleiben.
Info:
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Sie Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder erhalten. Außerdem können Sie sich von den KiTa-Gebühren befreien lassen.
Der KiZ-Lotse hilft Ihnen, schnell und einfach zu prüfen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt. Sie finden den KiZ-Lotsen auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter der Navigation "Familie und Kinder".
Die Familienkasse bietet eine Videoberatung an, über die Sie Fragen zum Kinderzuschlag von zu Hause aus stellen können. Einen Termin zur Videoberatung können Sie online oder telefonisch unter 0800 4555530 vereinbaren.