Die Stadt voller Energie
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Sie benötigen für Ihre Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater eine gewerberechtliche Erlaubnis, wenn Sie
Bei den in § 34f Absatz 1 Nummer 1, 2, oder 3 der Gewerbeordnung genannten Anlagen handelt es sich um
Der Honorar-Finanzanlagenberater darf diese Produkte auch an den Kunden vermitteln, muss dann aber eine Zuwendung (Provision), die er vom Produktgeber erhält, an den Kunden weiterleiten.