Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Volltext
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
Sie erfüllen die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse.
Sie haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen.
Es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.