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Außer Kraft - Kinderreisepass Statusabfrage

Volltext

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
  • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
  • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
  • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

Bearbeitungsdauer

zwei bis sechs Wochen

Fristen

keine

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Fachlich freigegeben am

30.11.0021

Zuständigkeit

Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

Zuständige Stelle(n)

Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Einwohnermeldewesen

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

Zuständige Mitarbeiter

Frau Döbel
Telefon 03386 259-254

Frau Kretzschmar
Telefon 03386 259-260