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Teileigentum ist das Eigentum (Sondereigentum; auch Raumeigentum genannt) an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (Grundstück sowie das Gebäude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen). Nicht Wohnzwecken dienende Räume sind zum Beispiel Geschäfte, Arztpraxen oder Cafés.
Wenn Sie Teileigentum begründen wollen, bedarf es der Eintragung in das Grundbuch. Dafür werden Teileigentumsgrundbücher angelegt. Bevor dies erfolgen kann, müssen Sie jedoch erst die Voraussetzungen für das Teileigentum schaffen. Das kann auf zweierlei Wegen erfolgen: