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Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

Volltext

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Fristen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)