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Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.
Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme möglich ist.
Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.