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Hauptarbeitgeber zuordnen

Volltext

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Zuständigkeit

Arbeitgeber

Ansprechpunkt

Arbeitgeber

Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Nauen

Adresse
Ketziner Straße 3
14641 Nauen