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Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:
Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.
Es gibt keine Frist.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Adresse
Ketziner Straße 3
14641 Nauen