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Die Ausbildung an nichtstaatlichen Berufsakademien stellt eine Alternative zum Hochschulstudium dar. Berufsakademien bieten eine mindestens 3-jährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung. Die dort zu erreichende Abschlussbezeichnung „Bachelor“ ist einem hochschulischen Bachelorabschluss gleichgestellt und berechtigt zu einem Masterstudium an einer Hochschule.
Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Berufsakademie errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Berufsakademie im Rahmen der Anerkennung
Hinweis:
Die staatliche Anerkennung berechtigt die Bildungseinrichtung, die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen.
Kostenrahmen: „ [staatliche Anerkennung einschl. Evaluation] EUR 1.500 – 40.000“
Die staatliche Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Schriftform ist für den Antrag gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist aber wegen der erforderlichen umfangreichen Unterlagen in der Regel erforderlich.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei erfolgreicher Akkreditierung/Evaluierung erhalten Sie über die Anerkennung einen Bescheid. Mit der Anerkennung sind Name, Sitz und Träger der Berufsakademie sowie die anerkannten Ausbildungsgänge festgelegt.
Hinweis: Wollen Sie nachträglich wesentliche Änderungen vornehmen (z.B. Erweiterung um weitere Ausbildungsgänge, Wechsel des Trägers) müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Stelle einholen.
6-18 Monate
Bekanntgabe wesentlicher Änderungen (z.B. Änderung des Sitzes oder des Trägers): unverzüglich
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die staatliche Anerkennung kann befristet und mit Auflagen versehen werden.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
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