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Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

Volltext

Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit ist, wer als solche oder solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung oder Vorschriften auf Grund der Brandenburgischen Bauordnung auf Veranlassung der Bauherrschaft wahr.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure unterstehen der rechts- und Fachaufsicht in den Fachrichtungen

a. Massivbau,

b. Metallbau und

c. Holzbau.

Um als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einer umfangreichen Prüfung ihrer bzw. seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)