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Möchten Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen, so müssen sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg anzeigen. Diese Landesstelle ist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg angesiedelt.
Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Dazu werden die auf dem Gebiet tätigen Betriebe registriert und erhalten eine eindeutige Betriebsnummer. Diese ist auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, anzugeben.
Anzeige mit folgenden Angaben:
Die verantwortliche Person muss zuverlässig sein und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
keine
Die Anzeige reichen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular ein:
Per Post erhalten Sie dann ihre Betriebsnummer und Hinweise zur Betriebsführung.
In der Regel 14 Tage
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.
Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Aufnahme bzw. Beendigung des Betriebes erfolgen, aber jedenfalls vor dem ersten Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut mit Lieferschein.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
Karnzow Nr 4
16866 Kyritz
Tel.: +49339718822
und
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Landesstelle forstliches Vermehrungsgut (LSfoV)
August-Bebel-Str. 27
03185 Peitz
Tel.: +493560137115
LSfoV@LFB.brandenburg.de