Die Stadt voller Energie
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Zuständigkeit der Finanzämter bei folgenden Änderungen:
Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:
Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen, z.B. wegen:
werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.
Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen
Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde des Kindes
Änderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, die Einfluss auf den Lohnsteuerabzug haben.
Finanzverwaltung: keine
Meldebehörde: hier nicht bekannt
Für die Änderung von melderechtlichen Daten (z.B. Namensänderung) müssen Sie sich an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt, für die Änderung von finanzamtsrechtlichen Daten (z.B. Berücksichtigung eines Freibetrags wegen Werbungskosten) müssen Sie sich an Ihr Wohnsitzfinanzamt wenden. Dies kann sowohl persönlich als auch in schriftlicher Form erfolgen.
Für die Änderung von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gibt es keine gesetzlichen Fristen. Änderungsanträge werden i.d.R. umgehend, bei persönlicher Vorsprache unmittelbar - mit der jeweiligen Antragstellung - bearbeitet.
keine
Vordrucke zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online zur Verfügung; entweder über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen ( www.formulare-bfinv.de ) oder im ELSTER-Online-Portal oder auf der Internetseite Ihres Finanzamtes (www.finanzamt.brandenburg.de). Die Anträge liegen ebenfalls in Papierform im Finanzamt aus.
Hinweise zum Ausfüllen des jeweiligen Antragsvordrucks sind in den Formularen enthalten.
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers
In der Regel die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes
Adresse
Ketziner Straße 3
14641 Nauen