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Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierärztin oder Tierarzt tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation ist in dem Land zu beantragen, in dem Sie tierärztlich tätig werden wollen.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann das MSGIV weitere Dokumente anfordern.
Daneben können weitere Nachweise (zum Beispiel Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt beim MSGIV.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen.
Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.
Gebühr für die Erteilung einer Approbation als Tierärztin/ Tierarzt: EUR 102,00 bis 256,00
Die Erteilung einer Approbation als Tierärztin oder Tierarzt beantragen Sie schriftlich:
maximal 3 Monate
Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als 1 Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.
Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 1 Monat sein.
Antragsformulare erhalten Sie beim MSGIV.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Abteilung „Verbraucherschutz“
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 8664224
Fax: 0331 275483166
E-Mail: VetwesenBB@msgiv.brandenburg.de