Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
SWR