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Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie beim Nationalen Waffenregister gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Im Nationalen Waffenregister werden die Daten gespeichert, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.
Wenn Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, dürfen Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen.
Im Nationalen Waffenregister werden nur die Daten erfasst, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen:
§ 19 Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
Waffengesetz (WaffG)
Sie besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis und/oder eine oder mehrere Waffen
keine
Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister müssen Sie schriftlich beantragen.
2 bis 3 Kalenderwochen
keine
Bundesverwaltungsamt
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Abteilung S
50728 Köln
Telefon: 0228 99358-3900
Telefax: 0228 99358-2808
E-Mail: nwr@bva.bund.de
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50728 Köln
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