In die Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen kann eingetragen werden, wer
- den Wohnsitz oder die berufliche Niederlassung im Land Brandenburg hat,
- die Berechtigung besitzt, die Berufszeichnung "Ingenieur" oder „Ingenieurin“ allein oder in einer Wortverbindung zu führen,
- eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren bei einem Masterabschluss oder mindestens vier Jahren bei einem Bachelorabschluss als Ingenieur oder Ingenieurin in den letzten 5 Jahren nachweisen kann,
- selbstständig, eigenverantwortlich und unabhängig seinen Beruf ausübt,
- eine ausreichende Versicherung gegen Haftpflichtgefahren aus der Berufstätigkeit nachweist.
Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in die Kammer. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie neben dem Bescheid eine Urkunde über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen, einen Kammerstempel sowie einen Ingenieurausweis.
Die Urkunde benötigen Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Nachweis der Berufszulassung.
Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres muss der Antragsteller oder die Antragstellerin Mitglied beim Versorgungswerk werden.
Hierzu ist vor Einreichen des Antrages eine Beratung beim Versorgungswerk notwendig. Dem Antrag ist eine schriftliche Bestätigung über die Bereitschaft dort Mitglied zu werden, beizufügen.
Eine Ansprechperson beim Versorgungswerk erhalten Sie bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer in der Mitgliederverwaltung.