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Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder „Beratende Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen bieten eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung (z.B. in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung) und Sachverständigentätigkeit im Bereich des Ingenieurwesens an.
Möchten Sie diese Berufsbezeichnung führen, müssen Sie sich auf schriftlichen Antrag in die von der Landes-Ingenieurkammer geführten Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eintragen lassen. Mit der Eintragung wird gleichzeitig die Kammer-Mitgliedschaft begründet.
Mit Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:
Die Urkunden sind im Original oder in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vorzulegen.
In die Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen kann eingetragen werden, wer
Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in die Kammer. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie neben dem Bescheid eine Urkunde über die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen, einen Kammerstempel sowie einen Ingenieurausweis.
Die Urkunde benötigen Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Nachweis der Berufszulassung.
Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres muss der Antragsteller oder die Antragstellerin Mitglied beim Versorgungswerk werden.
Hierzu ist vor Einreichen des Antrages eine Beratung beim Versorgungswerk notwendig. Dem Antrag ist eine schriftliche Bestätigung über die Bereitschaft dort Mitglied zu werden, beizufügen.
Eine Ansprechperson beim Versorgungswerk erhalten Sie bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer in der Mitgliederverwaltung.
Eintragungsgebühr Beratender Ingenieur oder Ingenieurin: 100 EUR
Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
ca. 4 Monate
Formulare finden Sie unter https://www.bbik.de/anerkennung-zulassung/beratende-ingenieure/
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK)