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Wenn Sie in Deutschland eine vertragsärztliche oder vertragstherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen wollen, müssen Sie sich beim Arztregister eintragen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/ -psychotherapeutischen Tätigkeit.
Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen. Die Arztregister können unter Umständen entsprechende Beglaubigungen anfertigen.
Sie müssen:
Für eine Eintragung als Psychologische*r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie:
Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem Antragsvordruck beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Arztregistereintragung in einer Kassenärztlichen Vereinigung ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abteilung Arztregister
Masurenallee 6A
14057 Berlin
Kassenärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KVBB)
Die Arztregisterstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Zulassungsbezirk Sie wohnen
Hinweis: Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, können Sie das Arztregister frei wählen.