Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
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Verlieren Sie ohne eigenes Verschulden Ihre Arbeit im Bergbau, beispielsweise durch Betriebseinschränkung, kann die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) Sie finanziell unterstützen.
Die KAL hilft älteren Bergleuten, die von der schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen sind, bis zum Beginn der Altersrente. Die KAL erhalten Sie bis zum Wechsel in eine andere Rente und maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Höhe Ihrer KAL wird genauso berechnet wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es gibt allerdings folgende Besonderheiten:
Ihre Rentenhöhe bei der KAL ergibt sich also nur aus dem Anteil, der auf Ihre Ansprüche aus der knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt.
Als KAL-Empfänger ist es für Sie vorteilhaft, wenn Sie Ihre Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten. Im Gegensatz zur KAL werden dann auch
Die Zeit, in der Sie KAL erhalten, wird als Anrechnungszeit in der Rente berücksichtigt. Sie erhalten dadurch mehr Rente. Folgende Altersrenten sind nach einer KAL möglich:
Welche Altersrente im Anschluss an die KAL für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, welche Anspruchsvoraussetzungen Sie erfüllen. Hierzu berät Sie die Knappschaft-Bahn-See.
Wenn Sie die KAL erhalten,
Wenn Sie eine erneute Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb aufnehmen, können Sie keine KAL mehr erhalten. Das gilt unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.