Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen
Volltext
Prüfung von Anträgen auf Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und Beruf ständigen Versorgung mit entsprechender Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister,
Untersagung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Rentenberatung und entsprechender Vollzug im Rechtsdienstleistungsregister, sonstige Änderungen der Registrierung
Antrag auf Registrierung als Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der Rentenberatung;
Zeugnisse zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde;
polizeiliches Führungszeugnis;
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindes Versicherungssumme von 250.000 € für jeden Versicherungsfall;
Erklärung über geordnete Vermögensverhältnisse (keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Eintragung nach § 26 Abs. 2 Insolvenzverordnung, § 915 Zivilprozessordnung).
Voraussetzungen
persönliche Eignung und Zuverlässigkeit;
theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder Teilbereich des § 10 Abs. 1, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollten; eine Berufshaftpflichtversicherung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
150,00 EUR (Gebührentatbestand 301 des Gebührenverzeichnisses zur Justizverwaltungskostenordnung)